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    Unternehmer(in) oder Bürg(e/in):

    Belege zur Selbstauskunft

    Zur weiteren Prüfung Ihrer Bonität benötigen wir neben der Ausweiskopie, Belege über Ihr Einkommen. Das können Bilanzen, Jahresabschlüsse, BWA mit Summen und Salden oder Steuerbescheide sein. Ab einem Leasingbetrag von € 90.000 benötigen wir zusätzlich immer einen Steuerbescheid.

    Bei Fragen Rufen Sie uns bitte an.

    ✆ +49 (0)2361 7003

    Selbstauskunft Leasing und Finanzierung

    Selbstauskunft

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    PER MAIL

     
    Senden Sie uns eine Email mit Ihren Dokumenten als PDF oder als Photo (Ja, es reicht uns für die Prüfung ein Handyphoto)
     
    Diese Belege sind Plicht*
     
    Auweiskopie Vorderseite*
    Ausweiskopie Rückseite*
    aktuelle BWA mit SUSA Liste*
    Jahresasbchluss oder Bilanz*
    etvl. Gehaltsabrechnung
     
     
    Nur für Leasingfahrzeuge ab € 90.000 notwendig
     
    Letzter Steuerbescheid
     
    Bitte senden Sie an diese Email Adresse
     
     

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    Welche Belege werden benötigt?

    Leasinggesellschaften sind dazu verpflichtet, Belege des Unternehmers oder der Unternehmerin, des Bürgen oder der Bürgin zu prüfen. Dazu werden Nachweise über Ihr Einkommen und Vermögen angfordert. 

    Folgende Nachweise in Belegform sind notwendig:

    • Selbstauskunft
    • BWA mit SUSA Liste
    • Jahresabschluss
    • Bilanz
    • Steuerbescheid

    Nicht immer ist alles notwendig. Wir fordern nur das an, was wir für die positve Entscheidung benötigen.

     


     

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